Das deutsche Reinheitsgebot gibt den Verbrauchern die Sicherheit, dass Bier nur aus Malz, Hopfen und Wasser besteht. Dass das Wasser rein, frei von Krankheitserregern und genussfähig ist, dafür sorgen die strengen Auflagen der Trinkwasserverordnung. Trinkwasser kommt in Brauereien aber nicht nur als Brauwasser zum Einsatz, sondern ebenso bei der Reinigung von Flaschen, Maschinen und Anlagen.
Die dafür verwendeten Schläuche müssen ebenfalls die strengen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Aber nicht jeder Wasserschlauch hat Trinkwasserqualität, nicht jeder Kupplungsanschluss oder Armatur ist fürs Trinkwasser geeignet. Auch Lebensmittelschläuche sind nicht konform, da sich die für sie geltenden Vorschriften grundlegend von denen für Trinkwasserschläuche unterscheiden. Wer eine Trinkwasserschlauchleitung installiert, trägt die Verantwortung für die Auswahl der richtigen Produkte. Nur Trinkwasserschläuche, die wie der Aquapal® über akkreditierte Prüfstellen im Auftrag des DVGW geprüft sind, sind für den Transport von Trinkwasser zugelassen. Prüfzertifikate und eine eindeutige Kennzeichnung geben den Anwendern die nötige Sicherheit.
Weiterführende Informationen zur Trinkwasserverordnung – das Reinheitsgebot für Wasser – sowie zur fachgerechten Wartung, zu Reinigung, Desinfektion und Trocknung der Schläuche gibt Ihnen gern unser Team für Vertrieb und Technische Beratung.